
Sie haben Jahrzehnte gearbeitet, Immobilien erworben, ein Unternehmen aufgebaut, eine Zukunft für Ihre Familie und Kinder geschaffen. Lassen Sie nicht zu, dass das Finanzamt den größten Anteil Ihres Lebenswerks bekommt.
Sie haben Jahrzehnte gearbeitet, Immobilien erworben, ein Unternehmen aufgebaut, eine Zukunft für Ihre Familie und Kinder geschaffen. Lassen Sie nicht zu, dass das Finanzamt den größten Anteil Ihres Lebenswerks bekommt.
Jetzt Vermögen schützen

Sie übergeben Ihre Immobilie an Ihr Kind. Sie schenken Ihrem Sohn Firmenanteile. Sie wollen sicherstellen, dass das, was Sie aufgebaut haben, in der Familie bleibt. Doch ein einziger formaler Fehler, ein nicht genutzter Freibetrag, ein falsch formulierter Vertrag und das Finanzamt kassiert Zehntausende Euro, die Ihre Kinder niemals hätten zahlen müssen.
Schenkungssteuer. Grunderwerbsteuer. Erbschaftssteuer. Das Steuerrecht kennt viele Wege, um Ihr Familienvermögen zu dezimieren. Aber es kennt genauso viele legale Wege, diese zu umgehen – wenn man sie kennt. Und wenn man rechtzeitig handelt.
Schenkungsfreibetrag pro Kind alle 10 Jahre — ein Instrument, das viele Familien nie nutzen, weil sie nicht wissen wie. Das ist bares Geld, das dem Finanzamt geschenkt wird.
Wir wissen aus unserer Erfahrung: Die meisten Familien handeln zu spät. Wenn die Situation eskaliert ist, wenn der Erbfall eingetreten ist, wenn die Schenkung bereits falsch dokumentiert wurde, dann ist die Möglichkeit zur Gestaltung vorbei. Was bleibt, ist Schadensbegrenzung. Das vermeiden wir für Sie.
Unsere Leistungen
Ein Schenkungsvertrag ist mehr als ein Stück Papier. Er ist Ihr rechtlicher Schutzschild gegen Rückforderungen, Gläubiger und steuerliche Nachforderungen. Wir gestalten ihn so, dass er hält — juristisch wasserdicht und steuerlich optimal. Wer eine Schenkung mit Auflagen verbindet, behält die Kontrolle. Wer das vergisst, verliert sie für immer.
Die Übertragung einer Immobilie ist eines der komplexesten Manöver im Steuerrecht. Nießbrauchvorbehalt, Wohnrecht, Grunderwerbsteuer-Befreiungen: Wir strukturieren die Übertragung so, dass Sie bis zu 100 % der Steuer legal vermeiden.
Wollen Sie Vermögen generationenübergreifend schützen und die Kontrolle darüber behalten? Dann nutzen Sie das Instrument der Superreichen, es funktioniert ebenso bei gehobenen Mittelstandsvermögen. Eine Familienstiftung kann das ideale Instrument sein. Wir prüfen, strukturieren und setzen um, damit das Vermögen in Ihrer Familie bleibt.
Eine Schenkung gemacht und bereut? Bei Undankbarkeit, Verarmung oder vertraglichen Verstößen gibt es Wege zurück. Wir kennen die Voraussetzungen und setzen Ihre Rückforderungsrechte durch.
Freibeträge alle 10 Jahre nutzen, vorweggenommene Erbfolge richtig gestalten, Bewertungsabschläge sichern: Wir entwickeln einen individuellen Fahrplan, der die Steuerlast auf null oder nahezu null reduziert.
Sie haben bereits geschenkt und fragen sich, ob alles korrekt war? Wir prüfen Ihre Situation, schließen Lücken und sichern Sie gegen Finanzamt-Prüfungen, Anfechtungen oder Rückforderungen von Dritten ab.
Warum familum?
Familienvermögen übertragen ist emotional. Die steuerlichen und rechtlichen Folgen sind es nicht. Beides gehört zusammen. Wir bei familum verstehen Familien und unsere Rechtsgebiete. Schenkungen und Erbschaften sind steuerrechtlich komplex. Ein falscher Schritt kann Jahrzehnte harter Arbeit gefährden. Als spezialisierte Kanzlei für Steuerrecht begleiten wir Sie bei der sicheren Übertragung Ihres Vermögens an die nächste Generation.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren*
Was passiert ohne Anwalt

„Ich erlebe es regelmäßig in meiner Kanzlei: Eltern verschenken Immobilien an Kinder – ohne Absicherung. Jahre später sitzen sie in meinem Büro. Das Haus ist weg. Das Verhältnis auch. Dabei wäre es so einfach gewesen, vorzusorgen.“
Peter Weber
Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber
So funktioniert es
Warum familum?
Wir begleiten Sie rechtlich sicher, fundiert und schnell bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche. Dabei arbeiten wir diskret, lösungsorientiert und mit vertretbarer Härte. Denn: Ein Erbe betrifft nie nur Geld, sondern immer auch das Wohl der Familie und dieses wollen wir schützen.
Zudem profitieren Sie davon, das familum eine moderne, digital kommunizierende Rechtsanwaltskanzlei ist. Der gesamte Prozess der persönlichen anwaltlichen Beratung und Vorbereitung kann online stattfinden, was den Ablauf erheblich beschleunigt und vereinfacht.
Anwaltliche einfach top, zugehört, direkt reagiert und gehandelt sehr schnell ohne viele Worte. Preislich teuer aber für diese Leistung auf jeden Fall verdient. Wenn ein niemand zuhören will oder helfen will und man nicht weiter kommt, diese Kanzlei löst das Problem und ist da.
A. Gotthardt
Ich war sehr zufrieden und es wurde nach erster Kontaktaufnahme auch schnell geholfen. Meine Anliegen und Fragen wurden zügig, fachlich kompetent und verständlich erledigt. Ich habe mich sehr unterstützt und aufgehoben gefühlt. Vielen herzlichen Dank und toll, dass es euch gibt.
A. Seidel
Sehr schneller Rückruf, freundliche und erfrischende Art. Die Kompetenz und das Fachwissen sind klar erkennbar. Außerdem verfügen die Ansprechpartner ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und hatten sehr gute Ratschläge auf Lager, die zwar nicht unmittelbar zu einem Auftrag führten, aber dennoch die potentielle Unterstützung aufzeigen. So geht ehrliche und professionelle Beratung – sehr empfehlenswert!
T. Kaiser
Herr Weber hat mich bezüglich einer Studienplatzklage sehr gut und ehrlich beraten. Er hat keine Kosten berechnet und mir letztendlich davon abgeraten.
M. Lieb
Wir haben durch Die Kanzlei zwei Kitaplätze erhalten. Frau Svigelj und Herr Weber waren immer Profesionell und haben sich super um uns und unsere Kinder gekümmert. Einfach nur super!
dogiii






Ihr Steuerberater ist gut darin, Ihre Vergangenheit zu verwalten. Steuererklärungen, Bilanzen, Bescheide, das ist sein Terrain. Die Vermögensnachfolge ist Zukunft. Und Zukunft gestaltet man mit Verträgen, nicht mit Zahlen. Nur ein Rechtsanwalt darf Schenkungsverträge aufsetzen, Rückforderungsklauseln formulieren, Familienstiftungen strukturieren und Ihre Interessen, falls nötig, vor Gericht vertreten. Wenn Ihre Schenkung angefochten wird, wenn das Finanzamt nachfragt, wenn ein Kind nicht bekommt, was vereinbart war: Dann brauchen Sie jemanden, der handelt. Nicht jemanden, der neu rechnet.
Sobald der Schenkungsgegenstand einen erheblichen Wert hat. Insbesondere bei Immobilien, Unternehmensanteile oder größeren Geldbeträgen sollte ein auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden. Ein Schenkungsversprechen über Grundstücke ist ohne notarielle Beurkundung nichtig. Zudem drohen ohne rechtliche Beratung erhebliche steuerliche Nachteile. Wir empfehlen: Je früher Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie.
Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der Schenker bereits zu Lebzeiten Vermögen, das eigentlich vererbt werden sollte in aller Regel an die eigenen Kinder. Der Vorteil: Durch die frühzeitige Übertragung können Freibeträge mehrfach (alle 10 Jahre) genutzt werden, was die Steuerlast massiv senkt. Eine einfache Schenkung hingegen kann auch spontan oder an Dritte erfolgen. In der Praxis sind die Übergänge fließend. Umso wichtiger ist eine individuelle rechtliche Beratung.
Grundsätzlich ja — unter bestimmten Voraussetzungen. Das Gesetz kennt Rückforderungsrechte bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB), bei Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) sowie bei vereinbarten vertraglichen Rückforderungsklauseln. Letztere sind besonders wichtig: Wenn das Kind heiratet und sich später scheiden lässt, kann der Ex-Partner Ansprüche auf das geschenkte Vermögen haben. Es sei denn, ein Rückforderungsrecht wurde vertraglich gesichert. Wir prüfen Ihre Situation und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Jede steuerpflichtige Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Wird die Anzeigepflicht verletzt, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden mit der Folge von Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall strafrechtlichen Konsequenzen. Die gute Nachricht: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist in vielen Fällen noch möglich. Wir handeln in diesem Fall diskret und schnell.
Eine Familienstiftung lohnt sich typischerweise ab einem Vermögen von 1-2 Millionen Euro. Sie bietet erhebliche Vorteile: Schutz vor Zersplitterung des Vermögens, Absicherung gegen Gläubiger der Begünstigten, steuerliche Optimierung über Generationen hinweg und die Möglichkeit, die Kontrolle über das Vermögen zu behalten, auch wenn Sie es formal übertragen haben. Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, ob eine Stiftung, eine GmbH & Co. KG oder ein anderes Instrument für Ihre Familie das Richtige ist.

Über uns
Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in München und Karlsruhe. Im Bereich Steuerrecht und Vermögensnachfolge begleiten wir Unternehmer, Selbstständige und vermögende Privatpersonen dabei, ihr Lebenswerk rechtssicher an die nächste Generation weiterzugeben.
familum ist die Kanzlei für Familien und bietet rechtliche Sicherheit, Schutz und Entlastung in allen Lebenslagen. Wir arbeiten modern, nahbar und unkompliziert und stellen immer die Familie in den Mittelpunkt.
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